Schwarzbauten: Wie Sie Immobilien-Altlasten heute noch legalisieren können

21. Februar 2017

Kompliziert, aber möglich: Baurechtlich nicht genehmigte Gebäudeteile können nach Erreichen des Bestandsschutzes im Grundbuch und Katasterregister eingetragen werden

Obgleich die Abschaffung der gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung ländlicher Immobilien Realität ist, gibt es nach wie vor eine gute Nachricht für alle Immobilieneigentümer, die nicht genehmigte Anbauten Ihrer urbanen oder ländlichen

Liegenschaften nachträglich im Grundbuch eintragen lassen möchten: Dies wird auch weiterhin mittels einer notariellen Bauerweiterungserklärung oder Altbauerklärung möglich sein. Voraussetzung für eine sogenannte „Declaración de antigüedad” ist zunächst das Erreichen des Bestandsschutzes in Bezug auf die fraglichen bauamtlich nicht genehmigten Gebäudeteile. Dies ist der Fall, wenn die entsprechende Bautätigkeit vor mindestens acht Jahren beendet wurde und in der Zwischenzeit kein Verfahren wegen illegaler Bebauung durch die zuständige Baubehörde eingeleitet wurde. Bereits für die Führung dieses Nachweises sollte eine Fachkanzlei beauftragt werden, da es auch weitere Umstände zu prüfen gilt: So darf sich die Immobilie zum Beispiel nicht in einer ausgewiesenen Naturschutzzone befinden. Ebenfalls sind umgewidmete, zuvor bereits unter anderen Vorzeichen genehmigte Altbauten nicht bestandsschutzfähig.

Liegt kein Ausschluss vor, so ist bei der zuständigen Gemeinde eine „Cédula de no infracción urba­nística” zu beantragen: Ein solches Zertifikat belegt, dass das zuständige Bauamt bisher keinen Bauverstoß in der Sache geahndet hat. Darüber hinaus sind Luftbildaufnahmen zu ordern, die zeigen, dass der illegale Gebäudeteil – also zum Beispiel ein Anbau, ein Gästehaus oder ein Swimmingpool – bereits seit mehr als acht Jahren existiert. Zudem ist ein von der Architektenkammer zu bestätigendes Gutachten vorzulegen, das darlegt, dass der entsprechende Baubestand bereits das notwendige Alter erreicht hat. Sollte eine Abschlussrechnung hinsichtlich der nicht genehmigten Bauarbeiten erstellt worden sein, kann dies auch ein Nachweis über das Erreichen des Bestandsschutzes bedeuten.

quelle: mallorca zeitung 

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